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Sicher mit KI arbeiten: Rechte, Pflichten und Risiken im Berufsalltag

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus dem modernen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie verspricht Effizienzsteigerungen und neue Möglichkeiten in zahlreichen Berufsfeldern. Doch mit dem Einsatz von KI-Tools gehen auch rechtliche Fragestellungen einher, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen und Verantwortlichkeiten beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz.

Weisungsrecht des Arbeitgebers und Nutzung von KI-Tools

Arbeitgeber besitzen ein Weisungsrecht, das es ihnen erlaubt, den Einsatz bestimmter Arbeitsmittel, einschließlich KI-Tools, anzuordnen. Laut Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dürfen Beschäftigte jedoch nicht eigenmächtig KI-Tools nutzen, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von einer Ermahnung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen können.

Haftungsfragen bei fehlerhaften KI-Entscheidungen

Sollte eine KI fehlerhafte oder diskriminierende Entscheidungen treffen, stellt sich die Frage der Haftung. Grundsätzlich können Arbeitsfehler, die durch den Einsatz von KI entstehen, für den Beschäftigten arbeitsrechtliche Folgen wie Schadenersatzforderungen oder Kündigungen haben. Allerdings könnte die Haftung des Arbeitnehmers entfallen, wenn der Arbeitgeber die KI als Arbeitsmittel bereitgestellt hat, der Fehler unvermeidbar war und der Mitarbeitende keine Kontrollmöglichkeit hatte.

Persönliche Haftung der Mitarbeitenden

Bei Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen, kommt es auf den Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers an. Entsteht dem Unternehmen beispielsweise ein finanzieller Schaden durch den Einsatz von KI, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend machen. Hierbei ist entscheidend, ob und in welchem Maße den Arbeitnehmer ein Verschulden trifft.

Kontrollmechanismen und Datenschutz

Der Einsatz von KI am Arbeitsplatz kann auch Kontrollmechanismen seitens des Arbeitgebers mit sich bringen. Dabei müssen jedoch die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet werden. Eine dauerhafte, unzulässige Überwachung der Mitarbeitenden ist nicht gestattet. Konkrete Überprüfungen einzelner Beschäftigter sind nur bei einem konkreten Verdacht erlaubt.

Schulungspflichten des Arbeitgebers

Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Dies ergibt sich aus der EU-KI-Verordnung, die vorschreibt, dass Beschäftigte im Umgang mit KI-Tools unterwiesen werden müssen. Unterlässt der Arbeitgeber solche Schulungen, kann ihm bei Fehlern ein Mitverschulden angelastet werden.

Menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI-Systemen

Bestimmte KI-Systeme, insbesondere solche, die im Bereich Personalmanagement eingesetzt werden, gelten als Hochrisiko-Systeme. Für diese schreibt die EU-KI-Verordnung eine wirksame menschliche Aufsicht vor, um Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte zu minimieren.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz bietet viele Chancen, bringt jedoch auch eine Vielzahl rechtlicher Verpflichtungen mit sich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich dieser bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den rechtssicheren Einsatz von KI zu gewährleisten.

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